Cannabis-Vereine können bald starten
n-tv
Ab dem 1. Juli können Anbauvereine für Cannabis loslegen. Die Landesregierung hat jetzt entschieden, welche Behörde dafür zuständig ist.
Magdeburg (dpa/sa) - Nach dem Inkrafttreten der umstrittenen Teillegalisierung von Cannabis ist vom 1. Juli an der Anbau in besonderen Vereinen erlaubt. Anträge zur Erlaubnis von Anbauvereinigungen könnten dann beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gestellt werden, teilte ein Sprecher der Landesregierung am Dienstag mit. Das Landesamt sei für die behördlichen Genehmigungen der Cannabis-Clubs zuständig. Derzeit sei die Landesregierung dabei, einen Bußgeldkatalog zu erarbeiten. Dieser werde in engem Austausch mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg erstellt.
Erlaubt sind höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat je Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat höchstens 30 Gramm Cannabis gehen. Der THC-Gehalt von zehn Prozent darf nicht überschritten werden. Anbauvereinigungen müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein. Sie dürfen maximal 500 Mitglieder haben.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.