Cannabis-Gesetz: Ministerium sieht kein Schwarzmarkt-Ende
n-tv
Auf die Polizei in MV kommen durch das neue Cannabis-Gesetz wohl zusätzliche Kontrollaufgaben zu. Dass der illegale Anbau und Verkauf der Droge aufhört, wird als eher unwahrscheinlich angesehen.
Schwerin (dpa/mv) - Sicherheitsbehörden dämpfen die Hoffnung auf ein komplettes Austrocknen des Cannabis-Schwarzmarkts durch das neue Gesetz zur kontrollierten Freigabe der Droge. Die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität könnten gegenwärtig "nicht als Themenfeld der Entlastung" bewertet werden, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern unter Hinweis auf die Beschränkung der legalen Mengen. "Hier wird es weiterhin eine Strafbarkeit geben."
Vom 1. April an sollen Erwachsene 25 Gramm Cannabis und drei Pflanzen besitzen dürfen. Der Anbau soll zudem künftig in Vereinen erlaubt sein, die an ihre Mitglieder die Droge in begrenzten Mengen abgeben dürfen. Die Ministeriumssprecherin betonte, dass aufgrund des legalisierten Eigenbesitzes für über 18-Jährige das Entdeckungsrisiko für Straßendealer und die Beweisführung gegen sie deutlich erschwert werde.
Das Gesetz wurde im Februar vom Bundestag verabschiedet und muss noch den Bundesrat passieren. Aus den Ländern gibt es Nachbesserungswünsche von Gesundheitsministern und Widerstände gegen ein Inkrafttreten schon im April. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) fordert etwa einen stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen: "Hier geht es etwa um die Mengenbegrenzungen für Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren."