
Cannabis: Bis zu sechs Gramm sollen in Deutschland legal werden
Frankfurter Rundschau
Die Drogenbeauftragte spricht sich für eine bundesweit einheitliche Grenze von sechs Gramm Cannabis aus, unter der es keine Strafverfolgung geben soll.
Berlin – Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, sprach sich für eine bundesweite Eigenbedarfsgrenze von Cannabis aus. Dabei geht es um die Menge der Droge, die als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt wird. Der Unterschied liegt dabei vor allem in der Schwere der Strafe, wobei Ordnungswidrigkeiten lediglich Geldbußen, Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis bis zu fünf Jahren Haft zur Konsequenz haben können. Während die aktuellen Vorgaben von den Bundesländern abhängen und stark variieren, plädierte Ludwig für ein einheitliches Limit von sechs Gramm in ganz Deutschland. Einen Überblick über die aktuellen Höchstmengen an Cannabis in den Bundesländern, die nicht zu einer Strafverfolgung führen, gibt es hier, wobei es nicht überall eindeutige Gesetze dazu gibt: „Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden“, sagte die CSU-Politikerin am Montag (23.08.2021) im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Grund dafür sei unter anderem der „Einfluss auf das Konsumverhalten“, wobei die Drogenbeauftragte außerdem geringere Risiko im Vergleich zu Kokain oder Heroin sowie die Entlastung von Polizei und Justiz nannte.More Related News