Buschmann verteidigt neue Corona-Vorschriften
n-tv
Der Widerstand gegen das neue Infektionsschutzgesetz ist deutschlandweit groß. Wenn es um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gehe, sei ein strenges Gesetz aber ein gutes Gesetz, rechtfertigt Bundesjustizminister Buschmann die Änderungen. Die Vorschriften seien "sehr klar" und "gut gemacht".
Vor dem Wegfall der meisten flächendeckenden Corona-Auflagen in Deutschland hat Bundesjustizminister Marco Buschmann das geänderte Infektionsschutzgesetz erneut gegen Kritik verteidigt. "Das Gesetz ist streng, aber es ist nicht schlecht", sagte der FDP-Politiker im ARD-"Morgenmagazin". "Das Gesetz ist sehr klar und handwerklich gut gemacht. Aber einigen gefällt nicht, dass die Voraussetzungen für die Hotspot-Regelung genauso präzise gefasst sind und eben, wenn missbräuchlich von der Regelung Gebrauch gemacht würde, Gerichte dann auch ein Stoppschild aufstellen würden."
"Ein strenges Gesetz, wenn es um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger geht, ist ein gutes Gesetz", denn mit dieser Freiheit dürfe man nicht lax umgehen, sagte Buschmann. Deutschland sei die letzte liberale Demokratie des Westens mit so strengen Maßnahmen. Wenn die Lage in den Krankenhäusern stabil sei und jedem ein Impfangebot gemacht worden sei, spreche viel dafür, "den Menschen ein Stück mehr Eigenverantwortung zuzutrauen", sagte Buschmann weiter.
Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen möglich. Weitergehende Auflagen auch mit Maskenpflichten etwa in Geschäften oder Schulen können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Von den 16 Ländern machen davon aber vorerst nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Gebrauch. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei.