Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Masern-Impfpflicht zurück
Die Welt
Vor zwei Jahren waren Eltern mit einem Eilantrag zur Masern-Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Nun wies das Gericht die Beschwerde auch im Hauptsacheverfahren zurück. Damit ist die noch von der Großen Koalition eingeführte Impfpflicht für Kita-Kinder endgültig bestätigt.
Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. Ausgang des Prozesses war die Klage von vier Elternpaaren mit ungeimpften Kleinkindern, die in der Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht gesehen hatten.
„Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, erklärte das Gericht in Bezug auf die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz. Der Gesetzgeber habe dem Schutz der durch eine Maserninfektion gefährdeten Menschen „ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht“ Vorrang vor den Interessen der Kläger und ihrer Kinder eingeräumt. Die Folgen bei Nichtbeachtung seien diesen „zuzumuten“.