Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Masern-Impfpflicht zurück
Die Welt
Vor zwei Jahren schon waren Eltern mit einem Eilantrag zur Masern-Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Nun wies das Gericht die Beschwerde auch im Hauptsacheverfahren zurück. Damit ist die noch von der Großen Koalition eingeführte Impfpflicht für Kitakinder endgültig bestätigt.
Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.
Im Wortlaut begründeten die Richter die Entscheidung wie folgt: „Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.“