Bundesverfassungsgericht verurteilt Merkel-Äußerung zur AfD
DW
Das höchste deutsche Gericht stellt klar: Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihrer Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter mit ihrem Urteil.
Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mithilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.
Merkel, die gerade als Kanzlerin auf einer Auslandsreise war, hatte sich einen Tag nach der Wahl von Südafrika aus zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine "Vorbemerkung aus innenpolitischen Gründen" vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden", sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."
Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung. Der zum Ministerpräsidenten gewählte Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte führte er ohne Regierung noch bis März 2020. Thüringer Regierungschef wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.
In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.