
Bundesverfassungsgericht: Notbremse verfassungsgemäß – „Umfangreiche Kontaktbeschränkungen“ kommen
Frankfurter Rundschau
Das Verfassungsgericht stellt klar: Die Bundesnotbremse in der dritten Corona-Welle war zulässig. Das Urteil dürfte auf zukünftige Regelungen Auswirkungen haben.
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Update vom 01.12.2021, 16.45 Uhr: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen aus dem Frühjahr abgewiesen hat, kommen im Kampf gegen die immer bedrohliche Corona-Welle in Deutschland schärfere Beschränkungen in der Adventszeit für Millionen Bürger und die Wirtschaft in Sicht.
Neue Regelungen etwa zu „umfangreichen Kontaktbeschränkungen“ vor allem für Ungeimpfte sollen bis Donnerstag (02.12.2021) erarbeitet werden. Das teilte Regierungssprecher Steffen Seibert nach Bund-Länder-Beratungen am Dienstag (29.11.2021) mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit.