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Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag um 86 Cent an
n-tv
Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zum Jahreswechsel blockiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht dagegen entschieden und den Beitrag auf 18,36 Euro im Monat erhöht - damit sollte die Finanzlücke bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ausgeglichen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.![](/newspic/picid-2921044-20250216093307.jpg)
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