Bundesverfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet
Die Welt
Ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen, der die NPD-Formulierung „Migration tötet“ als „beweisbare Tatsache“ bezeichnet hatte, war für die Klage eines Afghanen gegen seinen abgelehnten Asylantrag zuständig. Laut Bundesverfassungsgericht ist er dafür ungeeignet.
Ein Richter, der Einwanderung als „Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben“ ansieht, eignet sich nicht als Richter in einem Asylverfahren. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es hob damit einen Beschluss auf, mit dem das Verwaltungsgericht Gießen ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter abgewiesen hatte. (Az: 2 BvR 890/20) Der Beschwerdeführer stammt aus Afghanistan. Er kam 2016 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, woraufhin er klagte. Zuständig war hierfür das Verwaltungsgericht Gießen. Gegen den dort zuständigen Richter stellte der Anwalt des Asylbewerbers einen Befangenheitsantrag.More Related News