
Bundesverfassungsgericht erklärt Polizeigesetz für teils verfassungswidrig
Die Welt
Das im Jahr 2020 beschlossene Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei seien nicht verhältnismäßig, auch Einsätze von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern.
Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Die Vorschriften zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen genügten nicht vollständig den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen hielt das Gericht für ganz oder teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Beanstandungen gibt es unter anderem auch beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren.