Bundesverfassungsgericht bestätigt Masernimpfpflicht
n-tv
Die Masernimpfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht weist mehrere Klagen betroffener Familien zurück. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht in Karlsruhe bekannt gab, lehnte es die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kita-Kinder als unbegründet ab. Bereits im Mai 2020 hatte es die Impfpflicht in einem vorgeschalteten Eilverfahren vorläufig bestätigt.
In ihrer Entscheidung stellten die Karlsruher Richter fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen, die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten.
"Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den … verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung … Dritter", heißt es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig. Die vier Elternpaare mit ungeimpftem Kleinkind hatten geklagt, weil sie darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sehen.