
Bundesverfassungsgericht beanstandet Regelungen zur Datenanalyse bei der Polizei
Die Welt
Auf der Jagd nach Straftätern setzt die Polizei auf eine Software, die schnell riesige Datensätze durchforstet. Doch das Bundesverfassungsgericht gebietet dem nun zum Teil Einhalt. In der derzeitigen Form sei dies verfassungswidrig.
Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Eine verfassungsgemäße Ausgestaltung sei aber möglich, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsident Stephan Harbarth, bei der Urteilsverkündung. (Az. 1 BvR 1547/19 u.a.)
Mit der neuen Analyse-Software für riesige Datenmengen will die Polizei potenziellen Straftätern schneller auf die Spur kommen. Das Programm durchforstet Datenbanken, um Querverbindungen zu entdecken, die den Ermittlern sonst vielleicht nie auffallen würden.