Bundesverfassungsgericht: AfD scheitert mit Klage gegen 2G-plus-Regel im Bundestag
Frankfurter Rundschau
Zwei ungeimpfte AfD-Abgeordnete wollten an der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag teilnehmen. Das wurde ihnen nun verwehrt.
Berlin/Karlsruhe - Beim Versuch gegen die 2G-plus-Regel im Bundestag vorzugehen, ist die AfD vorm Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Rechtsaußen-Partei hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um zwei ihrer Abgeordneten trotz fehlender Impfnachweise Zugang zum Bundestag zu gewähren, wo am Donnerstag (27.01.2022) die Gedenkstunde zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus stattfindet. Das berichtete die Deutsche Presseagentur.
An regulären Parlamentssitzungen und -debatten, etwa der zur Einführung einer Impfpflicht in Deutschland am Mittwoch (26.01.2022), können ungeimpfte Abgeordnete, die mehrheitlich der AfD angehören, auf der Besuchertribüne teilnehmen, von wo aus sie auch Redebeiträge abgeben können. Einer der Abgeordneten bezeichnete sich bei der Gelegenheit am Mittwoch als „Abgeordneter zweiter Klasse“.
Für die Gedenkstunde hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auch für die Besuchertribüne die 2G-plus-Regel erlassen. Der Antrag der AfD diesen Erlass über eine einstweilige Anordnung zu kippen, wurde von den Richter:innen in Karlsruhe am Mittwochabend abgelehnt: Der Grund: Die Antragsteller hätten nicht ausreichend begründet, dass ihnen ein schwerer Nachteil drohe für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werde.
Im Deutschen Bundestag gelten seit dem 12. Januar verschärfte Regeln für Abgeordnete. Damit ist etwa der Zugang zum Plenarsaal nur noch für Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest erlaubt. In den kommenden Wochen werden zu den Abgeordneten auf der Tribüne noch einige hinzukommen. Mehrere AfD-Abgeordnete gelten aufgrund einer überstandenen Corona-Infektion als genesen, werden aber nach spätestens sechs Monaten den 2G-Status verlieren.
Die AfD-Bundestagsfraktion kritisierte die Gerichtsentscheidung. Sie sei „unverständlich und enttäuschend“, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner am Mittwochabend. „Das Bundesverfassungsgericht drückt sich wie so häufig durch die Verwerfung einer Klage vor einer inhaltlichen Entscheidung“, sagte Brandner. (ska mit dpa)