
Bundesverfassungsgericht über Notbremse: FDP schließt Schulschließungen nicht aus
Frankfurter Rundschau
Das Verfassungsgericht stellt klar: Die Bundesnotbremse in der dritten Corona-Welle war zulässig. Das Urteil könnte Folgen für die weitere Debatte haben.
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+++ 14.00 Uhr: Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Stephan Thomae, schließt es nicht aus, dass Schulen wieder zu anderen Unterrichtsmodellen greifen müssen. „Und da kann es dazu kommen, dass wir auch vielleicht mit den Lehrern sprechen müssen, ob es nicht doch möglich ist, in einem Wechselunterricht Nachmittag/Vormittag unterschiedliche Schüler zu unterrichten, um Präsenzunterricht sicherzustellen“, sagte er. Das sei allerdings der allerletzte Schritt.
Dennoch betonte er, dass das BVerfG-Urteil zur Bundesnotbremse einen wichtigen Punkt genannt hätte: Das Recht auf Bildung. Generell zeigte er sich jedoch enttäuscht von dem Urteil. Man könne jetzt bei der Bekämpfung der Pandemie nicht immer einfach die härtesten Mittel wählen. Eher solle man „immer zum mildesten, geeignetsten, notwendigen und angemessenen Mittel greifen“, so Thomae.