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Bundestagswahl: Von der Wahlbenachrichtigung bis zum Urnengang – was muss ich beachten?

Bundestagswahl: Von der Wahlbenachrichtigung bis zum Urnengang – was muss ich beachten?

RTL
Tuesday, July 13, 2021 01:56:39 PM UTC

Dieses Jahr steht wieder die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Wahlbenachrichtigung, Stimmzettel und mehr: So können Sie bei der Wahl nichts falsch machen.

Irgendwann wird es konkret, spätestens wenn einen von überall her mehr oder weniger bekannte Gesichter anlächeln und um Wählerstimmen bitten. Wenn in den Fußgängerzonen Wahlhelfer Kugelschreiber mit Parteilogo verteilen, der Ton in den Fernsehdebatten schärfer wird und die Spitzenkandidaten sich plötzlich sogar in Ihrer Nähe blicken lassen, dann ist bald Wahl. Und für Sie steht eine Entscheidung an. Dann müssen Sie entscheiden: Sofern Sie wahlberechtigt sind, werden Sie vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Bundestagswahl noch mal per Wahlbenachrichtigung persönlich an Ihren demokratischen Auftrag erinnert. Spätesten 21 Tage vor der Wahl muss die Wahlbenachrichtigung bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein. Was ist dann zu tun? Sie sind dann aufgefordert, am Wahltag im Wahllokal Ihres Kreises innerhalb des genannten Zeitraums ihre Stimme abzugeben. Um wählen zu können, müssen Sie im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung vorlegen, diese wird dann einbehalten. Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt haben, können Sie trotzdem wählen, dann benötigen Sie allerdings auf jeden Fall Ihren Ausweis. Dann ist der Weg in die Wahlkabine frei. Dort haben Sie auf Ihrem Wahlschein zwei Stimmen. So sieht es das in Deutschland angewandte personalisierte Verhältniswahlrecht vor. Mit der ersten Stimme wählen Sie den Kandidaten, der Ihren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll, die zweite Stimme geben Sie der Partei, die Sie möglichst stark im Bundestag vertreten sehen wollen. Ihre beiden Stimmen sind nicht aneinandergebunden. Natürlich können Sie mit der ersten Stimme den Kandidaten der Partei A wählen und ihre zweite Stimme auch Partei B, C oder D geben. Ebenso können Sie nur eine Stimme abgeben, egal ob nun Erst- oder Zweitstimme. Ungültig wird Ihre Stimme erst, wenn Sie mehr als eine Erst- und Zweitstimme abgeben. Wenn Sie eine Erststimme und zwei Zweitstimmen abgeben, ist nur die Erststimme gültig (und umgekehrt). +++ Wie genau die Verteilung von Erst- und Zweitstimme funktioniert, lesen Sie hier.+++
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