Bundestagswahl: Sitzverteilung im Bundestag
RTL
Am Ende der Wahl 2021 gibt es eine feste Anzahl an Abgeordneten im Bundestag. Doch wie kommt diese Sitzverteilung der Parteien zustande? Wir erklären es.
Das deutsche Wahlrecht für die Bundestagswahl ist im Grunde recht einfach. Es handelt sich dabei um das personalisierte Verhältniswahlrecht. Mit der ersten Stimme wählen Sie den Abgeordneten, der ihren Wahlkreis vertreten und direkt in den Bundestag einziehen soll. Bundesweit gibt es 299 Wahlkreise. Die zweite geben Sie der Partei, die Sie möglichst stark im Bundestag vertreten sehen wollen. Egal ob CDU, SPD, FDP, AfD, Grüne oder Linke - Sie geben Ihre Stimme direkt an Partei. Wie das genau funktioniert, können Sie übrigens hier nachlesen. Der komplizierte Teil folgt erst nach dem Auszählen der Stimmen. Nun müssen die Ergebnisse aus Erststimmen- und Zweitstimmen in Einklang gebracht werden. Jeder siegreiche Kandidat aus den Wahlkreisen hat einen Sitz im Bundestag sicher. Das ist das sogenannte Direktmandat. Die verbleibenden Sitze, die den Parteien mit der Zweitstimme zustehen, werden nun "aufgefüllt". Dafür hat eine Partei vor der Wahl für jedes Bundesland Listen erstellt, die nun der Reihenfolge nach "abgearbeitet" werden. In der Theorie ist vorgesehen, dass dieses Verhältnis ausgeglichen ist. Zu den 299 Abgeordneten aus den einzelnen Wahlkreisen kommen 299 aus den Listen der Parteien. Deutschland ist ein föderalistisches Land, deshalb soll im Bundestag das bundesweite Wahlergebnis aufgrund der Zweitstimmen abgebildet werden. Aber: Sowohl im Bundestag insgesamt als auch innerhalb der Fraktionen soll die Bevölkerungsstärke und die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Bundesländer ebenfalls widergespiegelt werden.More Related News