
Bundestagswahl 2021: So funktioniert die Briefwahl
Frankfurter Rundschau
Bei der Bundestagswahl 2021 können Wahlberechtigte auch per Briefwahl abstimmen. Alles Wichtige zur Stimmabgabe per Wahlbrief.
Frankfurt – Bei der Bundestagswahl 2021 müssen Wahlberechtigte nicht unbedingt am Wahlsonntag (26.09.2021) ins Wahllokal gehen. Ihre Kreuze können sie auch per Briefwahl abgeben und den Stimmzettel zu Hause ausfüllen. Gerade während der Corona-Pandemie können dadurch Infektionen vermieden werden. Bei den ersten Wahlen im Superwahljahr 2021 war diese Abstimmungsmöglichkeit sehr beliebt. Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wählten 66 Prozent der Wähler:innen diesen Weg. Die Briefwahl ist bereits seit 1957 möglich. Das Ziel ist es, allen Menschen die Stimmabgabe zu ermöglichen. Ursprünglich war die Briefwahl vor allem für Ältere und Menschen mit Behinderung gedacht, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und nicht ins Wahllokal gehen können. Mittlerweile ist der Anteil Briefwahl gestiegen. Die Briefwahl bietet sich nämlich für Menschen an, die am Wahlsonntag arbeiten müssen. Auch Reisende können dadurch wählen. Wahlberechtigte, die per Post an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlschein bei der Gemeinde ihres Erstwohnsitzes beantragen. Das können Wähler:innen persönlich oder schriftlich machen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist bereits ein Formular abgedruckt, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden kann. Der Antrag kann aber auch gefaxt werden. Auch eine E-Mail ist möglich. Wichtig ist, dass Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten sind. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. Viele Gemeinden bieten außerdem die Möglichkeit, den Wahlschein online zu beantragen. Einen Grund für die Stimmabgabe per Briefwahl muss seit 2008 nicht mehr angegeben werden.More Related News