
Bundestagswahl: „Ungeimpft und ungetestet“ ins Wahllokal - Bundeswahlleiter nennt Details
Frankfurter Rundschau
In Deutschland gilt mittlerweile die 3G-Regel in vielen Bereichen. Wie es um Wahllokale steht, erklärt der Bundeswahlleiter.
Berlin – Auf dem Corona-Gipfel Anfang August haben Bund und Länder abermals neue Regelungen für Deutschland beschlossen. Zentraler Aspekt dessen ist die sogenannte 3G-Regel. Sie besagt, dass zu bestimmten Bereichen lediglich Menschen, die entweder negativ auf das Coronavirus getestet sind, gegen Sars-CoV-2 vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sind, Zutritt erhalten dürfen. Diesbezüglich teilt die Bundesregierung mit: „Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, müssen sich Ungeimpfte absehbar testen lassen.“ Die Corona*-Regelung gilt seit dem 23. August und bezieht sich insbesondere auf die Innengastronomie, kulturelle Veranstaltungen in Innenräumen sowie den Besuch von Krankenhäusern und Altenheimen. In Wahllokalen der Bundestagswahl 2021* soll die Regelung hingegen nicht gelten, wie der Bundeswahlleiter am Montag (30.08.2021) auf Twitter deutlich machte. „Die 3G-Regel wird nach gegenwärtigem Stand in Wahllokalen nicht gelten.“ Das bedeutet, dass ungeimpfte und ungetestete Wählerinnen und Wähler auch vor Ort ihre Stimme abgeben können. Im Statement heißt es allerdings weiter: „Es kann je nach Land eine Maskenpflicht gelten.“More Related News