
Bundestagsjuristen halten Energiespar-Verpflichtung für rechtmäßig
Die Welt
Die Bundesregierung darf mit verpflichtenden Energiesparmaßnahmen auch in den privaten Wohnbereich eingreifen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten das angesichts der unsicheren Energieversorgungslage für vertretbar. Das Wirtschaftsministerium will die Energiesparverordnung verlängern.
Vergangene Woche schlug der Präsident der Bundesnetzagentur Alarm: Aufgrund der niedrigen Temperaturen würde zu viel Energie verbraucht. „Das darf sich im Januar und Februar so nicht fortsetzen“, sagte Klaus Müller dem ZDF. Er empfahl den Bürgern, nach Möglichkeit nicht jeden Raum zu heizen.
Was er so nicht sagte, ist, dass die Bundesregierung die Privathaushalte auch dazu verpflichten könnte – das bestätigt eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die WELT vorliegt. Untersucht worden war, ob Paragraph 30 des Energiesicherungsgesetzes, auf dessen Grundlage die Bundesregierung seit Juli präventive Energiesparmaßnahmen verordnen kann, verfassungsmäßig ist und insbesondere inwieweit Privatpersonen in die Pflicht genommen werden können.