Bundestag vereinfacht Vertragskündigungen
n-tv
Jeder kennt das: Die Kündigungsfrist knapp verpasst, schon verlängert sich der Vertrag um zwei weitere Jahre. Das wird sich dank der Bundestagsentscheidung künftig ändern. Verbraucher sind gestärkt, Unternehmen müssen transparenter agieren. Andernfalls drohen erheblich Strafen.
Überlange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen in Verträgen etwa fürs Handy, das Fitnessstudio oder den Streamingdienst sollen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr hinnehmen müssen. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Es soll auch den Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung verbessern. Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist. Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt.More Related News