Bundestag und Bundesrat für begrenzte Corona-Impfpflicht
Frankfurter Rundschau
Lange wurde darüber diskutiert, nun ist sie beschlossen: Die Impfpflicht für Menschen, die im Umfeld besonders schutzbedürftiger Menschen arbeiten. Auch der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetz der Ampel-Koalition zu.
Berlin - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP zugestimmt. In der Sondersitzung der Länderkammer fiel das Votum einstimmig aus.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte erst kurz zuvor den Bundestag passiert. Dort stimmten 571 Abgeordnete dafür. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich.
Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen. dpa