
Bundestag stimmt Grundgesetzänderung für Sondervermögen der Bundeswehr zu
Die Welt
Mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Union hat der Bundestag das Grundgesetz geändert, um das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr auf verfassungskonformen Boden zu stellen. Erforderlich war dafür eine Zweidrittelmehrheit.
Der Bundestag hat mit einer Änderung des Grundgesetzes den Weg für Milliarden-Investitionen in die Bundeswehr geebnet. Die Abgeordneten stimmten am Freitag mit breiter Mehrheit dafür, einen neuen Absatz 87a in die deutsche Verfassung aufzunehmen. Es gab 567 Ja-Stimmen – 491 wären bereits ausreichend gewesen.
In dem neuen Artikel wird geregelt, dass für die Bundeswehr an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.