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Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Brandner auf
n-tv
Weil er eine Journalistin öffentlich verunglimpft, geht die Frau juristisch gegen den AfD-Abgeordneten Brandner vor. Verhängte Ordnungsgelder können den AfD-Vize-Chef nicht aufhalten. Nun läuft ein Strafverfahren, der Bundestag macht den Weg dafür frei.
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner. Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich.
Brandner, der einer von drei stellvertretenden AfD-Chefs ist, sagte t-online, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Demnach hatte Brandner eine "Spiegel"-Redakteurin auf X als "Faschistin", später als "Oberfaschistin" und "Spiegel-Faschistin" bezeichnet.