Bundestag beschließt Teilimpfpflicht
n-tv
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes bringt einige Änderungen für die deutsche Corona-Politik mit sich. Wer in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen arbeitet, muss künftig geimpft oder genesen sein. Auch können gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen wieder geschlossen werden.
Der Bundestag hat Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Im Laufe des Tages wird auch der Bundesrat über die Novelle entscheiden. Diese regelt insbesondere die Impfpflicht für das Personal von Altenheimen und Krankenhäusern sowie die Möglichkeit zur Schließung gastronomischer Einrichtungen.
Was hat es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf sich?
Der auf Norderney freilaufende Kater Aramis wird von einer Familie nach NRW mitgenommen. Sie glaubt, er ist ein Streuner. Dann melden sich die Besitzer und wollen ihn zurück. Die "Cat-Napper" weigern sich zunächst. Die Besitzer stellen daraufhin Anzeige. Am Sonntag kann der Streit friedlich beigelegt werden.