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Bundestag beschließt Lieferkettengesetz
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Keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltsünden: Betriebe müssen bald genauer hinsehen, wie ihre Zulieferer produzieren. Andernfalls müssen sie zahlen.
Große Unternehmen in Deutschland müssen bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer bald mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Bundestag verabschiedete das Lieferkettengesetz mit 412 gegen 159 Stimmen; 59 Abgeordnete enthielten sich. In zweiter Lesung hatten außer den Koalitionsfraktionen von Union und SPD auch die Grünen angekündigt, für den Entwurf zu votieren. AfD und FDP sprachen sich dagegen aus, die Linke wollte sich enthalten. Das Gesetz tritt in zwei Schritten in Kraft: Ab 2023 gilt es für Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, im Jahr darauf auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern. Einbezogen sind ausländische Unternehmen, die eine Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland haben. Versäumen es die Betriebe, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei Zulieferern vorzugehen, drohen Bußgelder, die bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Außerdem können Firmen für drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.More Related News