Bundestag beschließt Entschärfung des Klimaschutzgesetzes
n-tv
Das Klimaschutzgesetz sieht bisher einzelne CO2-Vorgaben für jeden Sektor vor. Daran scheitern wiederholt der Verkehrs- und der Gebäudebereich. Auf Druck der FDP nimmt die Ampel jetzt eine radikale Änderung vor. Die CDU spricht von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes.
Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Nach monatelangen Diskussionen beschlossen die Ampel-Fraktionen die Entschärfung, mit der vorwiegend der Druck auf den Verkehrs- und Gebäudesektor abnimmt. Beide Bereiche haben die bisherigen Vorgaben wiederholt verfehlt. Im neuen Gesetz sind die verpflichtenden Obergrenzen beim Treibhausgas-Ausstoß für die einzelnen Sektoren abgeschafft.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Ein dagegen gerichteter Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann war am Vorabend am Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Fortan muss es Nachbesserungen für den Klimaschutz nur noch geben, wenn Deutschlands Gesamtziel in Gefahr gerät. Dies wird 2026 erstmals wieder geprüft, sodass die jetzige Ampel keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss. Deutschland insgesamt hatte für 2023 zwar sein Klimaziel unter anderem wegen der Wirtschaftsschwäche erreicht. Mit Blick auf kommende Jahre gilt dies aber keinesfalls als sicher.