Bundestag beschließt begrenzte Impfpflicht
DW
Der Deutsche Bundestag hat einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Es schreibt künftig auch eine Impfpflicht für das Personal von Krankenhäusern und Altenheimen vor.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht beschlossen. Demnach müssen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken, aber auch in Arztpraxen bis Mitte März 2022 Nachweise vorlegen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 oder über den Genesenen-Status nach einer SARS-CoV-2-Infektion verfügen. Neue Beschäftigte brauchen entsprechende Belege dann von vornherein.
Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Klar gegen das Gesetz positionierte sich lediglich die AfD-Fraktion.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, der an diesem Freitag auch der Bundesrat zustimmen dürfte, enthält zudem folgende zentrale Punkte:
Das "oberste Ziel" der neuen Bundesregierung sei "der Schutz der Bevölkerung in dieser Gesundheitskrise", sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach in der vorangegangenen Debatte. "Wir werden daher alles tun, um diese Krise so schnell wie möglich zu beenden."
Die Herausforderung derzeit sei es, die Delta-Welle zu brechen und gleichzeitig die Omikron-Welle zu verhindern, sagte Lauterbach mit Blick auf die Mutationen des Coronavirus. Der Sozialdemokrat schloss dabei nicht aus, dass immer wieder auch neue Einschränkungen beschlossen werden könnten. Man müsse vorgehen wie ein Mediziner: "Hat sich der medizinische Befund verändert, dann müssen auch die therapeutischen Maßnahmen entsprechend angepasst werden."