Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung zur Bundeswehr-Aufrüstung
ProSieben
Das 100-Milliarden-Programm zur besseren Ausrüstung der Bundeswehr ist beschlossene Sache. Der dazu erforderlichen Änderung des Grundgesetzes stimmt auch der Bundesrat zu. Der Bundestag hatte dies bereits vor einer Woche getan.
Das Milliarden-Programm zur Aufrüstung der Bundeswehr kann anlaufen. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat die dazu notwendige Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Damit dürfen unter Umgehung der Schuldenbremse Kredite von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden, um die Streitkräfte besser auszurüsten. Die Länder votierten mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung. Sie ließen anschließend auch das Gesetz für die Einrichtung des Sondervermögens passieren, aus dem die Finanzierung erfolgen soll.
In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt die Kreditaufnahme für das Sondervermögen an der Schuldenbremse vorbei. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte.
Einige Rüstungsprojekte sind schon angeschoben: Darunter ist der geplante Kauf von F-35-Tarnkappenflugzeugen sowie die Beschaffung von 60 schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47F für den Lufttransport von Soldaten und Material.
Die Bundeswehr erhalte nun endlich die Ausrüstung, die sie verdiene, sagte Bayerns Bundes- und Europaminister Florian Herrmann (CSU) als einziger Redner in der Bundesratssitzung. «Heute ist ein guter Tag für die Bundeswehr und die Sicherheit unseres Landes. Wir machen einen großen Schritt hin zu einer schlagkräftigen Bundeswehr, auf die wir uns auch angesichts der veränderten Bedrohungslage verlassen können.»