Bundesrat beschließt Änderung des Jahressteuergesetzes
n-tv
Mit der Zustimmung des Bundesrats steht das neue Jahressteuergesetz fest. Dieses enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, etwa Regelungen zu bezahlbarem Wohnen und eine Erhöhung des Grundfreibetrags. Aber auch leidenschaftliche Hobbybrauer dürfen mehr Bier herstellen.
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Zudem beschlossen die Ratsmitglieder ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Somit wird der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Zum Jahressteuergesetz zählt etwa die Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen sowie die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen.
So sollen ungerechtfertigte Steuerforderungen verhindert werden, da bislang Gewinne zwar versteuert, aber Verluste nicht entsprechend berücksichtigt werden. Die Regelung soll rückwirkend auf alle noch offenen Fälle angewendet werden. Aber auch für Stromspeicher sollen sich mit dem Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. Demnach sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten.
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