Bundesministerium mit Klage gegen Ermittler-Äußerungen erfolgreich
Die Welt
Weil mediale Äußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück kurz vor der Bundestagswahl 2021 teilweise unrichtig waren, hat das Bundesjustizressort Klage erhoben und vom Gericht nun recht erhalten. Kritiker hatten damals ein Wahlkampfmanöver vermutet.
Das Bundesjustizministerium ist mit einer Klage gegen mediale Äußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück kurz vor der Bundestagswahl 2021 erfolgreich gewesen. Das dortige Verwaltungsgericht stellte fest, dass Teile einer Pressemitteilung unrichtig waren und künftig nicht wiederholt werden dürfen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Es ging um eine Meldung der Staatsanwaltschaft nach einer umstrittenen Ermittlungsmaßnahme im Justizministerium des Bundes. Kritiker hatten damals ein Wahlkampfmanöver vermutet.
Mit der Klage beim Verwaltungsgericht wollte das Justizressort nach Angaben der Sprecherin erreichen, dass der Begriff Durchsuchung in der Mitteilung als rechtswidrig bezeichnet wird. Zudem sollte ein Zitat eines Behördensprechers künftig nicht wiederholt werden dürfen. In beiden Fällen gab das Gericht dem Ministerium recht.