Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro
Frankfurter Rundschau
Die Ampel-Koalition erhöht den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland: Das müssen Sie dazu wissen.
Update vom Mittwoch, 23.02.2022, 12.25 Uhr: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland soll vom 1. Oktober an ein Mindestlohn von 12 Euro je Stunde gelten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil für die Erhöhung der Lohnuntergrenze. Damit gab die Runde grünes Licht für die Umsetzung eines zentralen Versprechens von Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Wahlkampf.
Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Er gilt für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bis zu 6,2 Millionen Beschäftigte sollen von der Erhöhung profitieren. Auf den Kabinettsbeschluss folgt die Befassung im Bundestag.
Erstmeldung vom Mittwoch, 23.02.2022: Berlin – „Zu den wichtigsten Handlungen meines ersten Amtsjahres wird die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro gehören“, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz* im Wahlkampf betont. Es sei eines der Gerechtigkeitsversprechen der neuen Regierung*, hieß es. Diese Planungen sollen am Mittwoch (23.02.2022) umgesetzt werden. Der Mindestlohn soll einem ersten Gesetzesentwurf zufolge von 9,82 Euro auf zwölf Euro ansteigen*. Laut Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist geplant, dass der neue Mindestlohn ab Oktober 2022 gilt. Insgesamt 6,2 Millionen Menschen würden von der Erhöhung profitieren.
Bereits zum 1. Juli 2022 ist eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 10,45 Euro geplant. Im ersten Gesetzesentwurf erklärte Heil, dass der Mindestlohn in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich gering ausfalle. Dabei bezog er sich unter anderem auf das Grundgesetz und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsanforderungen. Mit einer Vollzeitbeschäftigung müsse man seinen Lebensunterhalt bestreiten können, so Heil. Insbesondere im Niedriglohnsektor müsse man die „angemessene Teilhabe“ am gesellschaftlichen Leben sicherstellen.
Daten des Bundesarbeitsministeriums zeigen, dass von den 6,2 Millionen Betroffenen insgesamt 111.000 Beschäftigte trotz ihrer Vollzeitbeschäftigung derzeit auf die Grundsicherung angewiesen sind. Das wolle man ändern, betonte Heil: Mit einem Mindestlohn von zwölf Euro sei erfüllt, dass Beschäftigte 60 Prozent des mittleren Bruttolohns erhalten. Damit sei vor allem ein weiterer Aspekt erfüllt: Beschäftigte seien finanziell besser als Beziehende von staatlichen Leistungen gestellt.