Bundesbeauftrage beharrt auf Sicherung von IP-Adressen
n-tv
Um Kinder online besser vor Missbrauch zu schützen, will die Bundesbeauftragte Kerstin Claus das Speichern von IP-Adressen zur Pflicht machen. Der schnelle Datenzugang sei für das Auffinden der Täter oft entscheidend, so Claus. Das Bundeskriminalamt bekräftigt das Vorhaben.
Im Kampf gegen Gewalt an Kindern dringt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, auf eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. "In Fällen von sexuellem Missbrauch kann der schnelle Zugang zu gespeicherten Kommunikationsdaten entscheidend sein, um Täter und Täterinnen zu identifizieren und Kinder aus akuten Gefahrensituationen zu befreien", sagte Claus der Deutschen Presse-Agentur. Wenn Internet- und Mobilfunkanbieter gesetzlich verpflichtet würden, IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum, etwa für 14 Tage, zu speichern, könne dies einen "wichtigen Beitrag zum Kinderschutz leisten", betonte sie. Bislang gibt es eine solche Pflicht zur einheitlichen Speicherung von Kommunikationsdaten nicht.
Claus unterstützt damit die Position des grünen Justizministers von Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach, der Anfang der Woche im Gespräch mit dem "Spiegel" eine entsprechende Initiative im Bundesrat angekündigt hatte. "Wenn unsere Behörden mitbekommen, dass sich Verdächtige übers Internet zu einer schweren Straftat verabreden, sollten sie mit der Zustimmung des zuständigen Gerichts vom Anbieter erfahren, welche Personen sich hinter den IP-Adressen verbergen", sagte Limbach. Es gehe dabei ausdrücklich darum, IP-Adressen zu sichern und "keine Inhalte, Standorte oder Bewegungsprofile".