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Bundesanwaltschaft: Hanau-Attentäter handelte allein
n-tv
Vor fast zwei Jahren sterben bei einem rassistisch motivierten Anschlag neun Menschen in der hessischen Stadt Hanau. Nach umfangreichen Ermittlungen stellt die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Aus Sicht der Behörde gibt es keine Anhaltspunkte auf mögliche Mittäter oder Gehilfen.
Der Attentäter von Hanau hatte bei dem rassistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 mit neun Toten nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft keine Mitwisser oder Gehilfen. Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren zu dem Anschlag sei eingestellt worden, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.
"Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben", erklärte die Bundesanwaltschaft. Als Ergebnis der Ermittlungen sei festzuhalten, dass der 43-jährige Tobias R. "aus einer rassistischen Motivation heraus" am 19. Februar 2020 zwischen 21.55 Uhr und 22.01 Uhr in Hanau insgesamt neun Menschen erschossen und zahlreiche weitere Menschen teils schwer verletzt habe.
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