Bund und Länder einigen sich auf Flüchtlingskosten
ProSieben
Deutschland will ukrainischen Flüchtlinge helfen. So viel war schnell klar. Weniger klar und heftig umstritten: Wer dabei was bezahlen soll. Jetzt gibt es eine Verständigung zwischen Bund und Ländern.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ab dem 1. Juni staatliche Grundsicherung erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Darauf haben sich Bund und Länder am späten Donnerstagabend nach zähen Verhandlungsstunden geeinigt. Sie werden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, ohne eine Asylverfahren durchlaufen zu müssen. «Das ist auch folgerichtig», sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Für die Kriegsflüchtlinge hat das Vorteile: Sie erhalten höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Außerdem bekommen sie früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und haben mit den Jobcentern eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange. Für diese Lösung hatten sich unter anderem die Kommunen auch stark gemacht, weil der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung trägt. Der Bund wird sich auch maßgeblich an den Kosten für die Unterkunft beteiligen. Bislang und bis Juni erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich an die Behörden wenden, auch schon Unterstützung - nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Mit der Entscheidung für die Grundsicherung seien nicht alle finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen abgegolten, sagte Scholz. «Deshalb werden wir den Ländern pauschal zwei Milliarden Euro für dieses Jahr zur Verfügung stellen, wovon 500 Millionen gedacht sind für die Kommunen, um ihre zusätzlichen Kosten für die Unterkunftsfinanzierung abzusichern, die nicht bereits abgedeckt sind durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende.»
Der Bund fühle sich auch verantwortlich für bereits angefallene Kosten bei Ländern und Gemeinden, so Scholz. Mit 500 Millionen will der Bund sich an bereits entstandenen Ausgaben für die Lebenshaltung der Geflüchteten beteiligen. Eine Milliarde Euro des Bundes ist vorgesehen als Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder, etwa für Kinderbetreuung und Schule sowie Gesundheits- und Pflegekosten.