
Bund und Länder einig bei Eckpunkten der Krankenhausreform
n-tv
Bund und Länder verständigen sich bei der geplanten Krankenhausreform auf eine Abschaffung der Fallpauschalen. Vielmehr sollen die Häuser deutlich stärker für das Bereithalten von Leistungen entlohnt werden. Details dazu erarbeiten die Kassen. Kleine Kliniken würden so in ihrem Bestand geschützt, sagte Minister Lauterbach.
Bund und Länder haben sich in der Debatte über eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland auf Eckpunkte verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach nach einem Treffen mit den Ländern in Berlin von einer "Revolution". Über den Sommer wollen Bund und Länder nun einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Lauterbach plant demnach auch ein Transparenzgesetz, mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund für sich machen.
Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Künftig sollten 60 Prozent der Kosten von Kliniken über Vorhaltepauschalen gedeckt werden. "Das nimmt den ökonomischen Druck weg", sagte der SPD-Minister. Kleine Krankenhäuser würden nicht mehr gezwungen, so viele Leistungen zu erbringen, Krebsbehandlungen etwa würden in Spezialzentren erfolgen. Die Vorhaltepauschalen könnten nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Qualitiätskriterien erfüllten, betonte Lauterbach.
Kleine Kliniken könnten sich damit darauf konzentrieren, was sie gut leisten könnten. Damit sei die Reform auch eine "Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land", sagte der Minister weiter. Dies helfe auch gerade Krankenhäusern in Ostdeutschland, weil dort viele Häuser gefährdet seien, weil sie nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.