Bund hat 156 homosexuelle Soldaten wegen Diskriminierung entschädigt
n-tv
Seit 2021 gilt: Wer wegen seiner sexuellen Identität in der Bundeswehr diskriminiert wurde, hat ein Anrecht auf Entschädigung. Knapp 200 Soldaten fordern diese ein, viele haben sie bereits bekommen. Eine wichtige Entwicklung, vor allem mit Blick auf einen Fall von 1984.
40 Jahre nach der "Kießling-Affäre" hat das Bundesverteidigungsministerium nach eigenen Angaben inzwischen 156 wegen ihrer Homosexualität diskriminierte Soldaten in der Bundeswehr finanziell entschädigt. Die Entschädigungszahlungen hätten die Gesamtsumme von 450.000 Euro überschritten, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Ministeriumsangaben.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung von homosexuellen Soldaten im Jahr 2021 gingen demnach insgesamt 195 Anträge auf Entschädigung ein, von denen 80 Prozent positiv beschieden wurden. Nach dem Gesetz erhalten Soldaten, die in der Bundeswehr wegen ihrer sexuellen Identität diskriminiert wurden, auf Antrag eine Entschädigung von einmalig 3000 Euro aus dem Bundeshaushalt für jede aufgehobene Verurteilung sowie für dienstliche Benachteiligungen.
Die Affäre um den Vier-Sterne-General Günter Kießling hatte im Januar 1984 ihren Höhepunkt erreicht, als bekannt wurde, dass der damalige Bundesverteidigungsminister Manfred Wörner den stellvertretenden NATO-Oberbefehlshaber wegen seiner angeblichen Homosexualität in den vorzeitigen Ruhestand versetzt hatte. Wörner berief sich damals auf Kenntnisse des Militärische Abschirmdienstes, für die es jedoch keine Beweise gab. Kießling wurde rehabilitiert. Er trat 1984 in den Ruhestand und starb im August 2009 mit 83 Jahren.