Bund hält Rückforderungen an Hartz-IV-Empfänger wegen Neun-Euro-Ticket für ungerechtfertigt
Die Welt
Baden-Württemberg will von Hartz-IV-Empfängern die Differenz zwischen bereits erstatteten teureren Fahrkarten und den Neun-Euro-Tickets zurückfordern. Das Bundesarbeits- und Sozialministerium hält das für ungerechtfertigt – aus mehreren Gründen.
Das Bundesarbeits- und Sozialministerium hält mögliche Rückforderungen an Hartz-IV-Empfänger wegen des Neun-Euro-Tickets für ungerechtfertigt. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass die Jobcenter die Differenz zwischen bereits erstatteten teureren Fahrkarten und den Neun-Euro-Tickets zurückfordern können. Ansonsten handle es sich um eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ durch die Hartz-Empfänger. Konkret geht es um Schülertickets, die den Grundsicherungsempfängern in mehreren Ländern aus dem Bildungspaket bezahlt werden.
Das Bundesarbeits- und Sozialministerium will dieser Argumentation laut „Spiegel“ nicht folgen: In einem Schreiben an alle zuständigen Länderministerien stellt Staatssekretärin Leonie Gebers klar, die Differenz sei nach ihrer Rechtsauffassung „nicht zurückzufordern“. Die besonderen Bedingungen des Neun-Euro-Tickets seien zu beachten, es gehe dabei nicht um die Senkung der Schülerfahrkosten: „Das Neun-Euro-Ticket soll allen Menschen in Deutschland zugutekommen und sie angesichts der aktuellen Preisentwicklung finanziell entlasten.“