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Bund hält an 2G-Regel für Einzelhandel fest
Die Welt
Obwohl ein Gericht in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt hat, soll die Auflage weiterhin bestehen bleiben. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz ihr einen geeigneten Rahmen biete. Mehr im Liveticker.
Die Bundesregierung hält auch nach einem gegenteiligen Gerichtsurteil in Niedersachsen an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel fest. Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, es mache weder epidemiologisch noch gesundheitspolitisch Sinn, solche Regeln jetzt zu kippen. Dies gelte insbesondere wegen der bevorstehenden Welle mit der neuen Virusvariante Omikron, sagte der SPD-Politiker in Hannover.