Buchhalterin veruntreute knapp 430.000 Euro
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Eine Buchhalterin griff immer wieder in die Kasse ihres sozial tätigen Unternehmens. Als Grund gab die Angeklagte an, sie leide unter Kaufsucht. Nun wurde die Frau verurteilt.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Untreue mit einem Schaden von rund 430 000 Euro hat das Landgericht Frankfurt die frühere Buchhalterin eines evangelischen Vereins zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die 57-Jährige hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Taten mit Kaufsucht begründet. Sie habe von dem Geld vor allem Kleidung für sich und ihre Kinder gekauft, sagte die Frau, die nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im Mai 2022 nach fast 40 Jahren Tätigkeit entlassen worden war. Durch einen Zufall waren die Unregelmäßigkeiten aufgekommen: Eine Kollegin hatte in dem nicht abgeschalteten Computer der Angeklagten manipulierte Belege entdeckt.
Das Gericht ging in seinem Urteil vom Donnerstag von einem Tatzeitraum von knapp fünf Jahren bis 2022 aus - die Nachforschungen des Unternehmens ergaben auch noch Taten davor, die strafrechtlich bereits verjährt waren. Gleichwohl zog die Wirtschaftsstrafkammer im Urteil einen Gesamtbetrag von knapp 790.000 Euro ein, von dem aber lediglich 280.000 Euro über Zwangshypotheken gesichert werden konnten. Die Angeklagte hatte über Jahre hinweg Kosten für angebliche Fortbildungen oder Gehaltsvorschüsse auf das eigene Konto geleitet. Darüber hinaus wurden Rechnungen an den vor allem im sozialen Bereich tätigen Verein zur Bezahlung doppelt gebucht.
Gericht und Staatsanwaltschaft taten sich schwer, in Anbetracht der hohen Schadenssumme noch für eine Bewährungsstrafe zu votieren. Allein das Geständnis und gesundheitliche Schwierigkeiten der Frau hätten dazu den Ausschlag gegeben, hieß es im Urteil. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt.