Britische Justiz hebt Auslieferungsverbot für Assange auf
ProSieben
Bei einer Auslieferung in die USA drohen dem Wikileaks-Gründer 175 Jahre Haft.
Schwerer Rückschlag für Julian Assange: Ein Berufungsgericht in London hat das Auslieferungsverbot für den Wikileaks-Gründer an die USA aufgehoben. Das teilte ein Richter am Londoner High Court am Freitag mit. Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden. Seine Verlobte Stella Moris kündigte an, man wolle Berufung gegen das Urteil einlegen. "Wir werden diese Entscheidung zum frühestmöglichen Punkt anfechten", sagte sie.
Einem früheren Urteil zufolge war die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt worden. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten - und bekam Recht. Die von den USA in der Zwischenzeit gegebenen Zusicherungen seien ausreichend, um die Sorgen um Assanges Gesundheit auszuräumen, sagte der Richter am Freitag. Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.
Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der britischen Innenministerin zu überlassen, so der Richter weiter.