Bremer Gericht bestätigt Feuerwerksverbot
n-tv
Bremen (dpa/lni) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat das vom Senat verhängte Verbot privater Feuerwerke zu Silvester als notwendige Schutzmaßnahme in der Corona-Pandemie bestätigt. Das Gericht wies am Dienstag den Eilantrag eines privaten Klägers ab. Dieser hatte argumentiert, dass man Feuerwerk auch ohne Verletzung der Corona-Abstandsregeln abbrennen könne. Es passierten durch Feuerwerk auch nicht so viele Verletzungen, dass die medizinische Versorgung gefährdet sei.
Das OVG folgte in seinem Beschluss der Sichtweise des Senats. Wo Feuerwerk abgebrannt werde, versammelten sich Menschen; es komme zu vermehrten Kontakten. Dies müsse ebenso vermieden werden wie zusätzliche Verletzte im stark belasteten Gesundheitssystem. Beim Jahreswechsel 2020/21 habe es wegen des Feuerwerksverbotes ein Drittel weniger Notarzteinsätze gegeben als ein Jahr zuvor. Der Beschluss (Az: 1 B 475/21) ist unanfechtbar.
Der Senat als Landesregierung in Bremen bestätigte am Dienstag das Verbot öffentlicher wie privater Feuerwerke zum Jahreswechsel. Erlaubt ist nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, das sind Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Knallerbsen oder kleine Fontänen.