Brandenburger Fernsehwahlkampf - FDP scheitert vor Gericht
n-tv
Für eine Wahlkampf-Sendung bekommt der Spitzenkandidat der FDP in Brandenburg keine Einladung. Die Partei ging dagegen rechtlich vor und erlitt nun eine Schlappe vor dem Verwaltungsgericht.
Potsdam (dpa/bb) - Die FDP ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, sich in eine Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf einzuklagen. Das Verwaltungsgericht in Potsdam habe einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt, erklärte ein Sprecher der Behörde. "Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung "rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einzuladen". Zunächst hatte der RBB berichtet.
Maßgeblich für die Entscheidung war nach Angaben des Gerichts das Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf. Demnach waren in die Sendung die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen worden, "die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen". Beide Kriterien treffen auf die FDP derzeit nicht zu.
Die vom RBB zugrunde gelegten Auswahlkriterien seien nicht zu beanstanden, führte der Sprecher des Verwaltungsgerichts aus. "Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange nämlich keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen".