"Boston-Bomber" droht doch die Todesstrafe
n-tv
Der Terroranschlag auf den Boston Marathon im Jahr 2013 fordert drei Todesopfer und Hunderte Verletzte. Gegen den Attentäter Dschochar Zarnajew wird zunächst die Todesstrafe verhängt, doch ein Berufungsgericht kassiert das Urteil später. Jetzt kommt es doch noch anders.
Dem "Boston-Bomber" Dschochar Zarnajew könnte nun doch hingerichtet werden. Das Oberste US-Gericht entschied, dass die zuvor im Prozess um den islamistischen Bombenanschlag auf den Marathonlauf in Boston 2013 verhängte Todesstrafe rechtmäßig ergangen sei. Ein Berufungsgericht hatte 2020 das Todesurteil gegen den gebürtigen Tschetschenen aufgehoben und unter anderem argumentiert, in dem Prozess sei nicht sichergestellt worden, dass die Geschworenen unvoreingenommen gegenüber Zarnajew seien. Der Supreme Court kehrte diesen Beschluss in seiner nun veröffentlichten Entscheidung um.
"Dschochar Zarnajew hat abscheuliche Verbrechen begangen", hieß es in den Ausführungen des Obersten Gerichts. Die Verfassung garantiere ihm dennoch ein faires Verfahren vor einer unparteiischen Jury. Das habe er bekommen. Das Urteil des Berufungsgerichts werde daher aufgehoben.
Zarnajew hatte im April 2013 gemeinsam mit seinem älteren Bruder Tamerlan im Zieleinlauf des Marathons in Boston im Bundesstaat Massachusetts zwei mit Schnellkochtöpfen gebastelte Sprengsätze gezündet. Dabei waren drei Menschen - darunter ein achtjähriger Junge - getötet und 260 verletzt worden. Bei einer tagelangen Verfolgungsjagd wurden Tamerlan Zarnajew und ein Polizist getötet.