
Bosch muss nicht für VW-Fehler zahlen
n-tv
Nicht nur Autobauer Volkswagen, sondern auch Zulieferer Bosch gerät im Dieselskandal unter Betrugsverdacht. Kläger fordern vom Industrietechnikkonzern Schadenersatz. Die Klagen werden nun aber endgültig abgewiesen.
Im Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) Schadenersatzklagen von VW-Aktionären gegen den Zulieferer Bosch endgültig abgewiesen. Die Aktionäre hatten Bosch vorgeworfen, das Unternehmen habe Beihilfe zur verspäteten Ad-Hoc-Meldung des Autobauers über die Manipulationen bei Dieselmotoren geleistet. Dadurch hätten die Aktionäre hohe Kursverluste erlitten, für die auch Bosch als Zulieferer der illegalen Abschalt-Software hafte. Wie bereits das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart wies der BGH den Beihilfevorwurf zurück. Insgesamt entschied der BGH über neun Aktionärsklagen. Im Musterfall ging es um einen Aktionär, der im Dezember 2013 Vorzugsaktien der Volkswagen AG für gut 12.000 Euro erworben hatte. Spätestens seit 2011 sei VW die illegale Abschalteinrichtung bekannt gewesen, argumentierte der Kläger. Am 3. September 2015 räumte Volkswagen gegenüber US-Behörden ein, eine Abschalteinrichtung in ihren Dieselfahrzeugen verbaut zu haben, mit der die Emissionswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Im September 2015 veräußerte der Kläger die Aktien für rund 8500 Euro.More Related News

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