
BKA-Chef Münch will IP-Adressen begrenzt speichern lassen
n-tv
Die Ampel will das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schwere Straftaten erlauben. Dem Bundeskriminalamt reicht das nicht. Die IP-Adressen seien im Moment der Ermittlungen längst weg. Mit einem Kompromiss will er Datenschutzbedenken ausräumen.
Das Bundeskriminalamt fordert die Ampel-Regierung zu einer Ausweitung der Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung auf. Die jüngste Einigung auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren, also das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schwere Straftaten, reiche nicht aus, sagte BKA-Chef Holger Münch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nötig sei auch eine Speicherung von IP-Adressen für zwei bis drei Wochen bei den Telekommunikationsprovidern.
Münch verwies dabei auf die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Rund ein Viertel von 90.000 strafrechtlich relevanten Fällen zur Verbreitung von Kinderpornografie habe das BKA 2022 nicht weiterverfolgen können, "weil die IP-Adressen nicht mehr vorhanden waren", erläuterte er. "Wir haben errechnet: Wenn man sie nur zwei Wochen speichern würde, dann hätten wir schon circa 85 Prozent dieser Fälle weiterverfolgen und wohl auch aufklären können." Eine Speicherung von "zwei bis drei Wochen" würde hier die Erfolgsquote deutlich steigern.
Das Quick-Freeze-Verfahren könne "bei herausragenden Bedrohungslagen und bei schweren Straftaten" helfen, "Ermittlungsansätze zu sichern, die uns sonst verloren gehen würden", sagte Münch. "Das betrifft die Fragen: Wer hat mit wem geredet? Wo waren bestimmte Personen?"

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.