Bistum Trier setzt arbeitsrechtliche Sanktionen aus
n-tv
Trier (dpa/lrs) - Kirchliche Mitarbeiter im Bistum Trier müssen beim Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr befürchten. Die entsprechenden Regelungen der kirchlichen Grundordnung seien ausgesetzt worden, bis eine neue Grundordnung in Kraft trete, teilte das Bistum am Freitag in Trier mit. Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg habe die Mitarbeitenden des Bistums in einem Brief über die Änderung informiert.
Er halte arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung nicht für angemessen, schrieb er. Seine Vorgänger und er hätten dies in der Vergangenheit bereits durch "Einzelfallbetrachtungen" so gehandhabt - es habe keine Entlassungen aus diesen Gründen aus dem Bistumsdienst gegeben. Mit der getroffenen Selbstverpflichtung des Bistums seien Kündigungen wegen "Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten" ausgeschlossen.
Der Schritt solle auch dazu beitragen, "dass die Mitarbeitenden Kirche als einen Angst-freien Raum erlebten, und die Gewissheit hätten, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhingen", teilte von Plettenberg mit. Er rief andere kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Trier auf, ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen.
Am Montag hatten sich elf Generalvikare der katholischen Kirche unter Federführung Triers in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gewandt. Darin sprachen sie sich für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Künftig solle in der Grundordnung auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung verzichtet werden, forderten sie.