Bistum: Extremismus und Mitarbeit in Pfarreien unvereinbar
n-tv
Rechtzeitig vor den Wahlen zu den Ortskirchenräten stellt das Bistum Dresden-Meißen klar: Wer extremistische Haltungen vertritt, kann nicht in pastoralen Räten arbeiten.
Dresden (dpa/sn) - Rechtsextremistische Haltungen sind mit der Mitarbeit in pastoralen Gremien unvereinbar - dieser Grundsatz gilt nun auch im Bistum Dresden-Meißen. Bischof Heinrich Timmerevers habe eine entsprechende Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (DKB) Anfang Juli in der Wahl- und Gremienordnung für die Ortskirchen- und Pfarreiräte im Bistum Dresden-Meißen verankert, teilte das Bistum mit.
Demnach können Personen aus schwerwiegenden Gründen aus der Mitarbeit in den pastoralen Gremien ausgeschlossen werden, etwa bei einer "kirchenfeindlichen Betätigung", die die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigen könnte. Dazu zählen laut Mitteilung insbesondere öffentlich wahrnehmbare extremistische Äußerungen und die - ebenfalls öffentlich wahrnehmbare - Mitgliedschaft in extremistischen Parteien oder Organisationen. Auch Kandidaturen sowie die Übernahme von Ämtern oder sonstigen Aufgaben sind Ausschlussgründe.
Die katholischen Bischöfe hatten bei ihrer Frühjahrsvollversammlung im Februar erklärt, völkischer Nationalismus sei mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wucherten, könnten für Christinnen und Christen kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und seien auch nicht wählbar, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung aller katholischen Bischöfe. Zudem stellten sie klar: "Die Verbreitung rechtsextremer Parolen - dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus - ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar."