Bislang kaum Probleme mit Masern-Impfpflicht an Schulen
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Bevor die Masern-Impfpflicht beschlossen wurde, wurde sie mancherorts stark diskutiert. Jetzt gilt sie schon eine ganze Weile - zu Problemen ist es in Sachsen-Anhalt bislang nicht gekommen. Das könnte sich zum Jahresende aber noch ändern.
Magdeburg (dpa/sa) - Seit gut eineinhalb Jahren gilt die Masern-Impfpflicht in Schulen und Kitas. Nach Einschätzung der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist es in Sachsen-Anhalt bislang noch zu keinen größeren Problemen gekommen. "Insgesamt gab es da - zumindest nach meiner Kenntnis - keine negativen Äußerungen", sagte die GEW-Landesvorsitzende Eva Gerth der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings sei die Impfpflicht in den Schulen auch noch nicht ganz umgesetzt worden, so Gerth weiter. Denn wegen der Corona-Pandemie gilt noch bis Ende dieses Jahres eine Übergangsregelung für Personen, die im März 2020 bereits in einer Schule betreut wurden oder tätig waren. Das seit März vergangenen Jahres bundesweit geltende Masernschutzgesetz sieht für Kindergarten- und Schulkinder einen verpflichtenden Impfschutz gegen Masern vor. Ohne diesen Impfschutz dürfen Kinder nicht betreut werden. Ungeimpfte Schüler dürfen wegen der allgemeinen Schulpflicht zwar nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, ihnen oder ihren Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Auch nach 1970 geborene Beschäftigte müssen gegen die hochansteckende Krankheit geimpft sein.More Related News