
Bislang 3163 Omikron-Fälle in Bayern
n-tv
Erlangen (dpa/lby) - Die Omikron-Variante des Corona-Erregers breitet sich auch in Bayern rasch aus. Bis Donnerstag haben die bayerischen Gesundheitsämter insgesamt 3163 Omikron-Fälle gemeldet, wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel in Erlangen mitteilte. Die ersten Infektionen mit der Omikron-Variante waren Ende November nachgewiesen worden.
Dominierend unter den sogenannten besorgniserregenden Virusvarianten in Bayern ist laut LGL aber nach wie vor Delta. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts lag der Anteil von Omikron in Bayern in der vergangenen Woche bei 15,2 Prozent der auf Varianten untersuchten Corona-Infektionen, etwas niedriger als im Bundesdurchschnitt von 17,5 Prozent.
LGL wie RKI betonen, dass die Zahlen sich wegen zu erwartender Nachmeldungen noch ändern könnten. Seit 22. Dezember sollen die bayerischen Labore "nach Möglichkeit wieder alle positiven PCR-Proben mittels einer variantenspezifischen PCR (vPCR) auf das Vorliegen der Omikron-Variante untersuchen", wie es in der Antwort des LGL hieß. In den Vorwochen gab es variantenspezifische PCR-Tests demnach nur in begründeten Einzelfällen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.